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Autor und Verantwortlicher i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV:

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Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Ich bin zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Erstellung & Betreuung Website: Brit Göring – Die aktuelle Website

1. Anwendbarkeit
Mit der Auftragsbestätigung erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Kostenschätzung, Kostenvoranschläge, Vertrag
Kostenschätzungen und Kostenvoranschläge sind kostenlos und unverbindlich.
Ein Vertragsverhältnis zu den im Kostenvoranschlag genannten Konditionen kommt erst mit der Auftragsbestätigung des Auftraggebers zustande. Die im Kostenvoranschlag und Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zu Grunde liegenden Unterlagen unverändert bleiben.
Eine Auftragsbestätigung bedarf der Schriftform per eMail oder Post.

3. Datenübergabe
Alle übergebenen Daten werden streng vertraulich behandelt.
Sämtliche für das Projekt notwendigen Unterlagen sind vollständig spätestens zum im Angebot benannten Arbeitsbeginn zur Verfügung zu stellen.
Für Mängel in der Visualisierung, die auf unvollständige oder nicht termingerechte Lieferung der Basisdaten zurückzuführen sind, schließt werk3 jegliche Haftung aus.

4. Leistungen
Die Leistungen umfassen, sofern nicht anders vereinbart, notwendige Vorarbeiten, Absprachen, Datenübermittlungen und die im Projektablauf unter Bearbeitungsphasen genannten Punkte.

5. Projektablauf
Der zum Projektbeginn gelieferte Planungsstand bildet die verbindliche Grundlage für die Erstellung der Visualisierungen.
Werden Grundlagen- und Entwurfspläne unvollständig geliefert oder bedürfen einer Überarbeitung wird die dafür notwendige Arbeitszeit nach Absprache zusätzlich berechnet.
Nach Arbeitsbeginn vorgenommene Projektänderungen jeglicher Form, verspätet oder unvollständig gelieferte Projektunterlagen sowie verspätete Freigaben seitens des Auftraggebers können zu Verzögerungen der Abgabe und Mehrkosten führen.

Ein Projekt gliedert sich in 3 Bearbeitungsphasen.
1. Modellierung der 3d Grundlagen und Festlegung des Kamerastandortes sowie des Bildausschnitts.
2. Definition von Materialien und Oberflächen, weitere Detailierung sowie die Festlegung von Lichtsituationen und -stimmungen.
3. Finales Rendering und Bildnachbearbeitung.
Nach jeder Bearbeitungsphase erfolgt anhand der jeweiligen Endstände eine Abstimmung mit dem Auftraggeber. Korrekturen werden im weiteren Ablauf eingearbeitet soweit es der Arbeitsfortschritt zulässt um das Projekt termingerecht zu beenden.
Am Projektende werden die Visualisierungen in der vereinbarten Bildgröße und Auflösung digital übergeben.
werk3 behält sich vor, ein Projekt für mehrere Auftraggeber zu bearbeiten. Diskretion und Geheimhaltung ist dabei garantiert.

6. Mitwirkungspflicht
Die Erfüllung der Mitwirkungspflichten ist eine vertraglich geschuldete Leistung im Rahmen der Auftragsabwicklung. Zu den Mitwirkungspflichten des Auftraggebers gehören im Wesentlichen die Bereitstellung visualisierungsgerechter Basisdaten, die zeitnahe Erteilung von Auskünften und die Erklärung von Zwischen- und Endabnahmen.
Werden die benötigten Basisdaten nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, die Zwischenabnahmen grundlos nicht vorgenommen bzw. verweigert oder andere Mitwirkungsrechte und -pflichten verletzt, kann werk3 durch ausdrückliche Erklärung in Textform vom Vertrag zurücktreten.

7. Urheberechtliche Bestimmungen
Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte der erstellten Arbeiten stehen werk3 zu.
Der Auftraggeber erhält mit Abnahme der fertiggestellten Arbeiten ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich, unbegrenztes Nutzungsrecht.
Dies bezieht sich auf die fertigen Visualisierungen, nicht aber auf die Zwischen- und Arbeitsstände.
Bei jeglicher Veröffentlichung oder Verbreitung der Visualisierungen ist werk3 an geeigneter Stelle als Urheber zu nennen (z.B. Visualisierung: werk3).  Eine Ausnahme bilden hierbei anonyme Verfahren wie z.B. Wettbewerbe. Diese Ausnahme besteht nur bis zur Bekanntgabe der Ergebnisse.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das ihm eingeräumte Nutzungsrecht ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen, es sei denn, werk3 erteilt eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
Im Falle einer Veröffentlichung der Visualisierungen ist ein kostenloses Belegexemplar zuzusenden.

Werk3 behält sich vor, die Arbeiten zum Zweck der Eigenwerbung uneingeschränkt zu nutzen. Laufende anonyme Verfahren werden dabei unbedingt berücksichtigt.

Jegliche Veränderung an den Visualisierungen bedarf der schriftlichen Zustimmung von werk3. Ausgenommen sind davon Änderungen der Bildgröße und Farbanpassungen.

Sämtliche  erzeugten Daten, insbesondere 3D Modelle, verbleiben im Eigentum von werk3.

8. Vergütung
Das Honorar beinhaltet die Kosten für die Arbeitszeit und die Erteilung des Nutzungsrechts.
Das vereinbarte Honorar wird spätestens 14 Tage nach Rechnungslegung fällig. Rechnungen sind ohne Abzug und spesenfrei zahlbar.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zur Rechnungslegung geltenden Mehrwertsteuer.

Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers gelten, unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche, Zinsen über 5% der jeweiligen Bankrate als vereinbart.

Mahngebüren und Kosten anwaltlicher, gerichtlicher und außergerichtlicher Interventionen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Das volle Honorar steht auch dann zu, wenn eine Verwendung der Arbeitsergebnisse unterbleibt.
Wird eine Leistung von werk3 in Teilen erbracht, so wird ein entsprechend anfallendes Teilhonorar bei Rechnungsstellung fällig.

Tritt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen vor Auftragsbeginn von der Durchführung des erteilten Auftrages zurück, steht werk3 mangels anderer Vereinbarung die Hälfte des vereinbarten Honorars zu.

9. Gewährleistungen
Der Auftraggeber kann Beanstandungen innerhalb von 8 Kalendertagen nach Ablieferung der Leistung geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht.

Für Mängel, die auf unrichtige, ungenaue oder verspätete Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.

10. Schlussbestimmung
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz von werk3.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für auftragsgemäß hergestellte Visualisierungen oder Animationen sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik.
Email-Korrespondenzen werden vom Auftraggeber als beweiskräftig anerkannt.
Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs ungültig oder undurchführbar sein, sind diese durch eine jeweils dem Sinn entsprechende Bestimmung zu ersetzen; ebenfalls bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.